Statuten 2016Lebensmittel Gemeinschaft Basel (LGB)mit Sitz in Basel1. Name und SitzUnter dem Namen Lebensmittel Gemeinschaft Basel besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel2. ZweckDer Verein bezweckt gesunde und natürliche Lebensmittel für seine Mitglieder verfügbar zu machen.3. MittelZur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.Auf die Lebensmittelpreise erhebt der Verein eine Handelsspanne, um die Kosten des Organisationsaufwand zu decken. Allfällige Überschüsse werden für die Verfolgung des Vereinszwecks verwendet. 4. MitgliedschaftMitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse an gesunden und natürlichen Lebensmitteln hat.Es gibt drei Mitgliedschaften
Die monatlichen Mitgliederbeiträge sind unter Mitgliedschaft nachzulesen. Die Mitgliedschaft für juristische Personen ist von der Situation und der Art der Zusammenarbeit abhängig und wird in der Grossen Sitzung: festgelegt. 5. Erlöschen der MitgliedschaftDie Mitgliedschaft erlischt
6. Austritt und AusschlussEin Vereinsaustritt ist zweimal jährlich per Ende Juni und Ende Dezember schriftlichmöglich. Ein Mitglied kann vom Vorstand jederzeit mit schriftlicher Begründung aus dem Verein ausgeschlossen werden, das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Jahresversammlung weiterziehen. 7. Organe des Vereins
8. Die JahresversammlungDas oberste Organ des Vereins ist die Jahresversammlung. Eine ordentliche Jahresversammlung findet jährlich statt.Zur Jahresversammlung werden die Mitglieder im Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Die Jahresversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
An der Jahresversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung orientiert sich am Prinzip des Konsent, bei Bedarf gilt das einfache mehr. 9. Der VorstandDer Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. 10. Die RevisorenDie Jahresversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.11. Die Grosse SitzungDie strategischen und Grundsatz-Entscheide werden an den regelmässigen, für alle Mitglieder offenen Grossen Sitzungen nach dem Prinzip des Konsent gefällt, was heisst, dass niemand der Anwesenden gegen einen Entscheid ist.12. Die GruppenDie verschiedenen Bereiche werden von den Gruppen organisiert und geführt im Sinne der an den Grossen Sitzungen getroffenen Entscheide.13. UnterschriftDer Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift von zwei Mitgliedern des Vorstandes und die Genehmigung einer Grossen Sitzung.14. HaftungFür die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.15. StatutenänderungDie vorliegenden Statuten können an einer ordentlichen oder ausserordentlichen Jahresversammlung abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.16. Auflösung des VereinsDie Auflösung des Vereins kann mit einer vier Fünftel Mehrheit beschlossen werden.Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. 17. InkrafttretenDie Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 04.03.2012 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. Die vorliegende Version der Statuten wurde in der Jahresversammlung vom 18.05.2014 angenommen und ist mit diesem Datum in Kraft getreten. |
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